Ratgeber

Wohnung verkaufen —
so geht's richtig

Alles was Sie als ETW-Verkäufer wissen müssen: von WEG und Teilungserklärung über Hausgeld und Instandhaltungsrücklage bis zum Notartermin — und warum unser Festpreismodell Ihnen tausende Euro spart.

Unser Festpreis-Modell
7.500 €
Gesamtprovision beim ETW-Verkauf — je 3.750 € für Käufer und Verkäufer
12.500 €
Gesamtprovision beim Hausverkauf — je 6.250 € für Käufer und Verkäufer
bis 14.000 €
Ersparnis gegenüber klassischer Provision bei 300.000 € Kaufpreis

Vorbereitung ist die halbe Miete

Der Verkauf einer Eigentumswohnung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Hausverkauf. Neben dem Zustand der Wohnung selbst spielen gemeinschaftliche Aspekte eine zentrale Rolle: Wie ist der Zustand des Gemeinschaftseigentums? Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage? Gibt es laufende oder geplante Sanierungen?

Diese Fragen stellen potenzielle Käufer — und deren Banken — fast immer. Wer darauf vorbereitet ist, wirkt professionell, beschleunigt die Finanzierungsprüfung und vermeidet Rückfragen, die den Verkaufsprozess verzögern.

Beginnen Sie frühzeitig damit, alle ETW-spezifischen Unterlagen zusammenzustellen: Teilungserklärung, aktuelle Protokolle der Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen und den Stand der Instandhaltungsrücklage. Diese Dokumente sind der häufigste Engpass beim ETW-Verkauf.

Profi-Tipp: Fragen Sie Ihre Hausverwaltung frühzeitig nach einer aktuellen Bescheinigung über den Rücklagenstand und offene Hausgeldforderungen — Banken verlangen diese Unterlagen standardmäßig vor der Finanzierungszusage.

Ihre Vorbereitungs-Checkliste

Vor dem ETW-Verkauf abhaken

Zustand der Wohnung
Kleine Mängel und Schäden beheben
Balkon / Terrasse / Kellerabteil herrichten
Wohnräume entstauben und entpersonalisieren
Zustand des Gemeinschaftseigentums prüfen
WEG-Unterlagen beschaffen
Teilungserklärung inkl. Aufteilungsplan
Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen
Aktuelle Hausgeldabrechnung
Stand der Instandhaltungsrücklage
Wirtschaftsplan der WEG
Allgemeine Unterlagen
Grundbuchauszug (aktuell, max. 3 Monate)
Energieausweis (Pflicht seit 2014)
Grundriss der Wohnung
Spekulationssteuer-Frist prüfen (10 Jahre)
Schritt 2

Den richtigen Verkaufspreis für Ihre ETW ermitteln

Eigentumswohnungen werden fast ausschließlich nach dem Vergleichswertverfahren bewertet — anhand kürzlich verkaufter, vergleichbarer Wohnungen im selben Quartier. Entscheidend sind dabei nicht nur Lage und Fläche, sondern auch WEG-spezifische Faktoren, die den Wert erheblich beeinflussen können.

Was den Preis Ihrer Wohnung bestimmt

Neben allgemeinen Lage- und Ausstattungsmerkmalen spielen bei Eigentumswohnungen zusätzliche Faktoren eine entscheidende Rolle.

Lage im Gebäude (Etage, Ausrichtung)
Wohnfläche nach WoFlV
Balkon, Terrasse, Gartenmitbenutzung
Stellplatz / Tiefgarage (Sondernutzungsrecht)
Zustand Gemeinschaftseigentum
Höhe der Instandhaltungsrücklage
Laufende / geplante Sonderumlagen
Energetischer Standard des Gebäudes
Hausgeld und Nebenkosten
Vermietung oder Eigennutzung
Kostenlose Bewertung anfragen →
📐

Wohnfläche korrekt angeben

Balkone und Terrassen werden nach WoFlV nur zu 25–50 % angerechnet. Eine falsche Flächenangabe kann später zu Haftungsansprüchen führen — lassen Sie die Fläche im Zweifelsfall neu berechnen.

💰

Vermietete ETW: Bewertungsabschlag

Vermietete Wohnungen erzielen am Markt typischerweise 10–25 % weniger als leerstehende Objekte, da Eigennutzer die größte Käufergruppe stellen. Bei Kapitalanlegern zählt stattdessen die Mietrendite.

🏗️

Sanierungsstau im Gemeinschaftseigentum

Bekannte oder absehbare Großsanierungen (Dach, Fassade, Aufzug) drücken den Marktwert, wenn die Rücklage nicht ausreicht. Kommunizieren Sie solche Punkte offen — Verschweigen führt zu Haftung.

Schritt 3

Unterlagen & Dokumente — vollständig von Anfang an

Beim ETW-Verkauf sind neben den üblichen Immobilienunterlagen zahlreiche WEG-spezifische Dokumente erforderlich. Viele davon müssen bei der Hausverwaltung angefordert werden — planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.

Wichtiger Hinweis

Banken fordern bei der ETW-Finanzierung regelmäßig alle WEG-Unterlagen an. Wer sie parat hat, beschleunigt den Verkauf um 4–8 Wochen und verhindert, dass Käufer abspringen.

Grundbuchauszug Pflicht

Belegt Eigentumsverhältnisse, Grundschulden und eingetragene Rechte. Beim ETW-Kauf besonders relevant für Sondernutzungsrechte (Stellplatz, Garten).

📍 Amtsgericht (Grundbuchamt)

Teilungserklärung & Aufteilungsplan Pflicht

Definiert die genaue Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie die Miteigentumsanteile. Grundlage jedes ETW-Kaufvertrags.

📍 Grundbuchamt oder Hausverwaltung

Protokolle Eigentümerversammlungen WEG

Mindestens die letzten 3 Jahre. Banken und Käufer lesen sie genau — sie zeigen geplante Sanierungen, Streitigkeiten und die Beschlussfähigkeit der WEG.

📍 Hausverwaltung

Aktuelle Hausgeldabrechnung WEG

Zeigt die tatsächlichen Betriebskosten und Einzelabrechnungen. Käufer und Banken kalkulieren damit die laufenden Nebenkosten der Wohnung.

📍 Hausverwaltung

Stand der Instandhaltungsrücklage WEG

Belegt, wie gut die WEG für künftige Reparaturen gerüstet ist. Eine zu niedrige Rücklage ist ein Warnsignal für Käufer und kann den Preis drücken.

📍 Hausverwaltung

Energieausweis Pflicht

Gesetzlich vorgeschrieben seit 2014. Für ETW gilt in der Regel der Gebäudeenergieausweis — nicht der wohnungsbezogene. Muss spätestens zur Besichtigung vorliegen.

📍 Hausverwaltung oder Energieberater

Grundriss der Wohnung Pflicht

Maßgenauer Grundriss der Wohnung inkl. Kellerabteil und ggf. Stellplatz. Unbedingt mit tatsächlicher Wohnfläche nach WoFlV abgleichen.

📍 Bauordnungsamt oder Hausverwaltung

Wirtschaftsplan der WEG Empfohlen

Zeigt die geplanten Ausgaben der WEG für das laufende Jahr und lässt Rückschlüsse auf mögliche Hausgelderhöhungen oder Sonderumlagen zu.

📍 Hausverwaltung

Mietvertrag (bei Vermietung) Empfohlen

Käufer, die die Wohnung als Kapitalanlage erwerben, benötigen den aktuellen Mietvertrag und Nachweise zur Miethöhe. Käufer zur Eigennutzung achten auf Kündigungsfristen.

📍 Eigene Unterlagen

Beschluss-Sammlung der WEG Empfohlen

Listet alle gültigen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft — z. B. zu Hausordnung, Sondernutzungsrechten oder genehmigten Umbauten. Seit 2007 gesetzlich vorgeschrieben.

📍 Hausverwaltung
Schritt 4

WEG, Teilungserklärung & Hausgeld

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Zusammenleben in Eigentümergemeinschaften. Als ETW-Verkäufer müssen Sie die Grundbegriffe kennen — denn Käufer fragen danach, Banken prüfen sie, und der Notar braucht sie für den Kaufvertrag.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist die „Verfassung" der WEG. Sie legt fest, welche Bereiche Sondereigentum (Ihre Wohnung) und welche Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade) sind. Ohne sie ist kein ETW-Kauf möglich. Liegt sie nicht vor, muss sie beim Grundbuchamt beantragt werden — das dauert.

Hausgeld & Nebenkosten

Das Hausgeld ist die monatliche Zahlung an die WEG für gemeinschaftliche Kosten (Verwaltung, Versicherung, Pflege, Rücklage). Es ist kein „zweites Geld verloren" — es ersetzt viele Einzelkosten, die Hauseigentümer selbst tragen. Käufer vergleichen: Wohnkosten = Finanzierung + Hausgeld + eigene NK.

Instandhaltungsrücklage

Die Rücklage wird von allen Eigentümern angespart, um künftige Sanierungen zu finanzieren. Käufer schauen genau hin: Ist die Rücklage zu niedrig, drohen Sonderumlagen. Beim Verkauf geht Ihr Rücklagenanteil auf den Käufer über — er ist nicht auszahlbar und mindert den Verkaufserlös nicht.

Sondernutzungsrechte — oft übersehen, aber wertrelevant

Sondernutzungsrechte sind im Grundbuch oder der Teilungserklärung eingetragene Rechte zur exklusiven Nutzung von Gemeinschaftseigentum. Sie sind wertrelevant und müssen im Kaufvertrag korrekt übertragen werden.

🅿️

Stellplatz / Tiefgarage

Einer der häufigsten Wertfaktoren — besonders in Städten. Stellplätze mit Sondernutzungsrecht erhöhen den Verkaufspreis spürbar. Klären Sie, ob er im Grundbuch eingetragen oder nur vertraglich geregelt ist.

🌿

Gartenanteil

Erdgeschosswohnungen haben häufig ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche. Dieses Recht muss im Kaufvertrag explizit übertragen werden — sonst bleibt es Gemeinschaftseigentum.

📦

Kellerabteil / Abstellraum

Keller gehören häufig zum Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht — nicht zum Sondereigentum. Wird die Wohnung ohne Keller angepriesen, obwohl ein Recht besteht, verschenken Sie Wert.

🏠

Dachterrasse / Spitzboden

In Mehrfamilienhäusern sind Dachterrassen oder Spitzböden oft Gemeinschaftseigentum mit exklusivem Nutzungsrecht. Auch hier gilt: Das Recht muss dokumentiert und korrekt übertragen sein.

Schritt 5

Vermarktung & Besichtigungen

Wie Sie Ihre Eigentumswohnung präsentieren, entscheidet maßgeblich über Preis und Geschwindigkeit. Die Zielgruppe bei ETW ist breiter als beim Haus — Eigennutzer, Kapitalanleger und Erstkäufer stellen unterschiedliche Fragen.

ETW gezielt vermarkten

1

Zielgruppe definieren

Eigennutzer suchen andere Dinge als Kapitalanleger. Beim Exposé und in der Ansprache gezielt differenzieren — Eigennutzer wollen Wohnqualität, Anleger Mietrendite und Rücklage.

2

Professionelle Fotografie

Helle, aufgeräumte Wohnräume, Blick auf Balkon/Terrasse und Gemeinschaftsanlagen. Auch das Treppenhaus zeigen — bei gepflegten Gebäuden ein Verkaufsargument.

3

Vollständiges Exposé

Fläche nach WoFlV, Hausgeld, Rücklagenstand, Baujahr, Heizungsart und alle Sondernutzungsrechte transparent angeben. Unvollständige Exposés erzeugen Misstrauen.

4

Plattformen & Reichweite

ImmobilienScout24, Immowelt und ggf. lokale Portale. Für vermietete ETW zusätzlich Kapitalanleger-Netzwerke ansprechen.

Besichtigungen richtig führen

1

Einzeltermine bevorzugen

Sammelbesichtigungen wirken wie ein Ausverkauf. Geben Sie jedem Interessenten Zeit und Raum — das schafft Vertrauen und höhere Zahlungsbereitschaft.

2

Gemeinschaftseigentum zeigen

Treppenhaus, Keller, Fahrradraum, Tiefgarage und ggf. Gemeinschaftsgarten bewusst in die Besichtigung einbeziehen — gepflegte Gemeinschaftsanlagen sind Kaufargumente.

3

WEG-Unterlagen bereitlegen

Legen Sie Protokolle, Hausgeldabrechnung und Rücklagenstand offen aus. Wer auf Nachfragen vorbereitet ist, wirkt professionell und seriös.

4

Finanzierung vorab klären

Fragen Sie nach Finanzierungsnachweis oder Eigenkapitalsituation — gerade bei ETW-Käufern, die erstmals kaufen, ist die Finanzierung oft noch nicht gesichert.

ETW-spezifische Besichtigungs-Tipps

Was beim Wohnungsverkauf anders ist als beim Haus

⭐ Insider-Wissen
🔇

Schallschutz thematisieren

Käufer fragen fast immer nach Lärm. Bereiten Sie sich vor: Baujahr, Bauweise und ob es Beschwerden gibt. Ehrlichkeit schützt Sie besser als Schweigen.

📋

Hausgeld erklären können

Viele Erstkäufer verstehen Hausgeld nicht intuitiv. Wer es ruhig und klar erläutern kann, baut Vertrauen auf — und verhindert Verhandlungsabzüge aus Unsicherheit.

🏗️

Sanierungsstand des Gebäudes

Erwähnen Sie proaktiv, was in den letzten Jahren saniert wurde (Dach, Heizung, Aufzug, Fassade). Das signalisiert eine gut geführte WEG und gibt Käufern Sicherheit.

🌅

Tageszeit und Ausrichtung nutzen

Südausrichtung am Vormittag, Westbalkon am Nachmittag — vereinbaren Sie Besichtigungen, wenn die Wohnung von ihrer besten Seite wirkt.

🤝

Nachbarn als Vorteil

Eine ruhige, gepflegte Nachbarschaft ist für viele Käufer ein Hauptkriterium. Erwähnen Sie positive Aspekte der Hausgemeinschaft — ohne zu übertreiben.

📍

Infrastruktur kennen

ÖPNV-Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Parks in der Umgebung — für Wohnungskäufer (besonders Familien und Pendler) oft kaufentscheidend.

Schritte 6 & 7

Preisverhandlung & Notartermin

Wenn das Interesse ernsthaft wird, beginnt die entscheidende Phase. Bei Eigentumswohnungen gibt es im Kaufvertrag einige ETW-spezifische Punkte, die über den normalen Hausverkauf hinausgehen.

Souverän verhandeln

Goldene Regeln für den ETW-Verkauf

🎯

Reservepreis vorab festlegen

Entscheiden Sie vor dem ersten Angebot, wie weit Sie nach unten gehen würden — und halten Sie daran fest. Wer spontan nachgibt, verliert.

📋

Hausgeld nicht als Schwäche

Käufer nutzen ein hohes Hausgeld als Verhandlungsargument. Erklären Sie, was darin enthalten ist — oft ist es günstiger als die Selbstbewirtschaftung eines Hauses.

🏦

Finanzierungsnachweis verlangen

Bestehen Sie auf eine aktuelle Bankbestätigung. ETW-Finanzierungen scheitern häufiger als Hausfinanzierungen — Käufer unterschätzen Hausgeld und Eigenkapitalanforderungen.

📝

Nur schriftliche Angebote

Mündliche Zusagen sind unverbindlich. Bestehen Sie auf eine schriftliche Absichtserklärung mit Kaufpreis, Finanzierungsweg und gewünschtem Übergabetermin.

🔄

Sondernutzungsrechte klar regeln

Einigen Sie sich schon vor dem Notar schriftlich, welche Sondernutzungsrechte (Stellplatz, Keller, Garten) mitverkauft werden und zu welchem Preis.

ETW-Kaufvertrag & Notar

Der ETW-Kaufvertrag enthält gegenüber dem Hausverkauf zusätzliche Punkte

1

Kaufvertragsentwurf prüfen

Der Notar integriert Teilungserklärung, Aufteilungsplan und alle Sondernutzungsrechte in den Vertrag. Mindestens 14 Tage Prüfzeit für beide Parteien — gesetzlich vorgeschrieben.

2

Beurkundungstermin

Notar liest den Vertrag vollständig vor. Bei ETW umfasst das auch die wesentlichen Regelungen der Teilungserklärung und ggf. bestehende Mietverhältnisse.

3

Hausverwaltung informieren

Nach der Beurkundung müssen Sie — oder der Notar — die Hausverwaltung über den Eigentümerwechsel informieren. Die Verwaltung stellt die Jahresabrechnung entsprechend um.

4

Kaufpreiszahlung & Übergabe

Nach Kaufpreiseingang und Grundbuchumschreibung: Schlüsselübergabe mit Protokoll — inkl. Zählerstände, Briefkastenschlüssel, Kellerabteil und ggf. Garagentor-Fernbedienung.

5

Hausgeld-Übergang

Ab dem Übergabetag zahlt der Käufer das Hausgeld. Klären Sie mit der Verwaltung, ob eine anteilige Verrechnung für den Verkaufsmonat nötig ist.

ETW-Besonderheit: Notarkosten betragen ca. 1,5–2 % des Kaufpreises und trägt üblicherweise der Käufer. Die Kosten für die Löschung bestehender Grundschulden auf der Wohnung trägt der Verkäufer.
Schritt 8

Steuern beim ETW-Verkauf

Ob Sie beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung Steuern zahlen müssen, hängt von denselben zwei Faktoren ab wie beim Hausverkauf: Haltedauer und Eigennutzung. Einige ETW-spezifische Konstellationen sind dabei besonders zu beachten.

Spekulationssteuer beim ETW-Verkauf

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf fällt auf den Gewinn Spekulationssteuer an — sofern die Wohnung nicht selbst bewohnt wurde. Der Steuersatz entspricht Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.

📅

Die 10-Jahres-Frist

Maßgeblich ist das Datum des Kaufvertrags. Nach Ablauf von 10 Jahren seit Beurkundung entfällt die Spekulationssteuer vollständig — unabhängig vom Verkaufsgewinn.

🏠

Eigennutzungsregel bei ETW

Haben Sie die Wohnung im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren ausschließlich selbst bewohnt, entfällt die Steuer. Achtung: Auch kurze Vermietungsphasen (z. B. Airbnb) können die Steuerfreiheit gefährden — hier unbedingt Steuerberater konsultieren.

📊

Gewinnermittlung bei ETW

Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler) minus wertsteigernde Modernisierungen. Bei vermieteten Wohnungen werden außerdem AfA-Abschreibungen dem Gewinn hinzugerechnet.

Steuerfrei — 10 Jahre abgelaufen

Kaufvertrag liegt mehr als 10 Jahre zurück? Kein Handlungsbedarf — der Gewinn ist steuerfrei.

🏠

Steuerfrei — Eigennutzung

Selbst bewohnt im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren? Steuer entfällt — auch bei kurzer Haltedauer.

⚠️

Steuerpflichtig — vermietet < 10 Jahre

Vermietete ETW unter 10 Jahren: Spekulationssteuer auf den vollen Gewinn fällig. Steuerberater einschalten!

💡

Airbnb-Falle beachten

Kurzfristige Vermietungen unterbrechen die Eigennutzung und können die Steuerfreiheit kosten — unbedingt prüfen lassen.

Schritt 9 (bei ETW: Schritt 9)

Warum unser Festpreis
Sie besser stellt

Klassische Makler berechnen 5,95–7,14 % Provision auf den Kaufpreis. Bei einer Wohnung für 300.000 € sind das bis zu 21.420 € — wovon Sie als Verkäufer die Hälfte tragen. Mit unserem Festpreismodell zahlen Sie stattdessen nur 3.750 € (ETW) bzw. 6.250 € (Haus).

Klassischer Makler

Prozentuale Provision

Provision steigt mit dem Kaufpreis — je teurer die Wohnung, desto mehr zahlen Sie
Intransparent: Provisionshöhe oft erst im Kleingedruckten erkennbar
Bei 300.000 € Kaufpreis: bis zu 10.710 € Ihrer Provision allein
Kein Anreiz für den Makler, WEG-Unterlagen vollständig vorzubereiten
Interessenkonflikt bei Verhandlung über Kaufpreis
Unser Modell
de Leve Immobilien

Festpreis 7.500 €

Fester Preis von 7.500 € — unabhängig vom Verkaufspreis Ihrer Wohnung
Transparent: je 3.750 € für Käufer und Verkäufer — kein Kleingedrucktes
Vollständige WEG-Unterlagen-Aufbereitung inklusive
Anreiz zum Höchstpreis: Ihr Erlös ist unser Referenzwert
Kein Interessenkonflikt — wir verhandeln kompromisslos für Sie

Ihre persönliche Ersparnis berechnen

Wählen Sie Ihren Immobilientyp, verschieben Sie den Regler — und sehen Sie sofort, wie viel Sie sparen

Ihr Verkaufspreis
300.000 €
100.000 €1.500.000 €
Klassische Provision (3,57 % Verkäuferanteil)* 10.710 €
Ihr Festpreis als Verkäufer (de Leve) 3.750 €
Ihre Ersparnis als Verkäufer
6.960 €

* Basis: 3,57 % inkl. MwSt. (Verkäuferanteil bei üblicher Gesamtprovision von 7,14 %). Klassische Provision variiert je nach Anbieter.

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